Greensill Bank AG

Insolvenzverfahren eröffnet - Entschädigungsfall festgestellt.

Sind Einlagen der Kunden gefährdet?

 


1. Kostenlose Interessensgemeinschaft für betroffene Privat- und institutionelle Anleger.

 


2. Schadensersatzmöglichkeiten für Kommunen und Bankkunden, die nicht der Einlagensicherung unterliegen.

 

 

 


UPDATE 16.03.2021:

Insolvenzverfahren eröffnet - Entschädigungsfall festgestellt.

Das Amtsgericht Bremen hat am 16.03.2021 auf Antrag der BaFin das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde durch das Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege bestimmt. Insolvenzforderungen sind bis zum 14.05.2021 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin wird am Dienstag, den 08.06.2021, 10:00 Uhr, im Konzerthaus "Die Glocke", Domsheide 4 in 28195 Bremen durchgeführt werden.

Als Reaktion auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt. Da die Greensill Bank AG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angehört, ist vorgesehen, dass die Ansprüche der Einleger nach Prüfung bis zu einer Höhe von 100.000 EUR (in Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000,- EUR) befriedigt werden.  Bei höheren Einlagen greift der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V., dem die Greensill Bank AG ebenfalls angehört.

Kunden der insolventen Greensill Bank AG werden in Kürze von der Entschädigungseinrichtung angeschrieben. 

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen unterstützt im Bedarfsfall betroffene Einleger bei der Geltendmachung der Entschädigungsansprüche. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der der E-Mail-Adresse

Greensill@dr-greger.de

möglich.



Nachdem am Dienstag, den 02.03.2021 bekannt wurde, dass die Firmengruppe Greensill Capital Insolvenzschutz in Australien beantragt hat, steht nun auch die Bremer Greensill Bank AG in den Negativschlagzeilen. Die BaFin teilte in einer aktuellen Pressemitteilung vom 03.03.2021 mit, dass sie ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Bank wegen drohender Überschuldung erlassen hat. Scope zufolge beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zuletzt auf 3,8 Mrd. EUR Ende 2019. Die Bilanzsumme der Bank belief sich zum Stichtag 31.12.2020 angabegemäß auf 4,5 Mrd. EUR.

Laut Mitteilung der BaFin habe sie in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage sei, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft habe. Diese Forderungen sind offenbar derart substantiell, dass die BaFin aufgrund des fehlenden Nachweises über deren Existenz jetzt die Reißleine zog und das Moratorium über die Greensill Bank AG anordnete.

Was bedeutet das für die Einlagen der Bankkunden?

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG fallen unter das Einlagensicherungsgesetz. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Hierüber sind Einlagen jedes einzelnen Kunden in Höhe von bis zu 100.000,- EUR geschützt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.

Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (BdB). Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Die Entschädigungsvoraussetzungen sind noch nicht eingetreten. Das aktuelle Moratorium der BaFin gibt allerdings Grund zu der Besorgnis, dass dieser Fall eintreten könnte, auch wenn zunächst Rettungsbemühungen Seitens der BaFin geprüft werden. Im Falle einer drohenden oder tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit der Greensill Bank AG kommt als nächster Schritt auch die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Betracht.

Was können betroffene Kunden der Greensill Bank AG jetzt tun?

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Kunden der Greensill Bank AG an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben. Da auch die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen erfahrunsgemäß aufwendig und komplex sein kann, wird betroffenen Anlegern auf deren Wunsch hin gerne auch die rechtssichere Vertretung bei der Geltendmachung der Entschädigungsansprüche angeboten.


Kommunen und sonstigen Bankkunden, die nicht der Einlagsicherung unterliegen, bietet die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommende Anspruchsgegner an.

Privatanleger, institutionelle Anleger sowie Kommunen, die Konten bei der Greensill Bank AG führen, können sich unter Angabe des Stichwortes „Greensill“ auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

Greensill@dr-greger.de

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